Nutzungsbedingungen für die FKB TWINT App
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Geltungsbereich / Dienstleistungen
1.1.1 Allgemeine Beschreibung
Die Freiburger Kantonalbank (nachfolgend die «FKB») bietet Privatkunden (nachfolgend der/die «Kunde/n») unter den vorliegenden Voraussetzung unter dem Namen BCF/FKB TWINT (nachfolgend die «FKB TWINT-App») eine mobile Zahlungsapplikation für die Betriebssysteme iOS und Android an. Die TWINT AG ist eine von der FKB unabhängige Schweizer Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich.
1.1.2 Zahlungen
Die FKB TWINT-App kann vom Kunden:
- als Zahlungsmittel in Geschäften, an Automaten, in Online Shops, in Apps («P2M-Zahlung») und
- zur direkten Überweisung von Geldbeträgen an eine andere Person mit einer TWINT-App («P2P-Überweisung») benutzt werden.
1.1.3 Mehrwertdienstleistungen
Über ihre FKB TWINT-App bietet die FKB so genannte Mehrwertdienstleistungen an, namentlich die Speicherung oder Aktivierung von Kundenkarten und Dienstleistungen im Bereich des Mobile-Marketings. Diese Dienstleistungen (nachstehend die «MWD») erlauben es den Kunden, Coupons, Treuekarten und weitere Angebote zu erhalten, Punkte zu sammeln und Treuegeschenke, Rabatte und Gutschriften über die FKB TWINT-App einzulösen.
1.1.4 Akzeptanz der Nutzungsbedingungen
Diese Nutzungsbedingungen (nachstehend die «Bedingungen») regeln die Benutzung sämtlicher über die FKB TWINT-App angebotenen Dienstleistungen, ob Zahlungsfunktionen oder MWD (nachfolgend gesamthaft als «Dienstleistungen» bezeichnet). Die Dienstleistungen sind auf der Internetseite www.fkb.ch/twint und auf der FKB TWINT-App beschrieben. Mit seiner Anmeldung auf der FKB TWINT-App erklärt der Kunde, die vorliegenden Bedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
1.2 Zugang zu den Dienstleistungen
1.2.1 Allgemeines
Die Dienstleistungen können unabhängig vom Hersteller auf allen auf dem Schweizer Markt erhältlichen Mobiltelefonen genutzt werden, auf welchen die FKB TWINT-App installiert werden kann. Eine solche Installation setzt Mobiltelefone voraus, die mit dem Betriebssystem iOS oder Android ausgerüstet sind, BLE (Bluetooth Low Energy) unterstützen sowie das Bluetooth-Protokoll korrekt implementiert haben. Informationen zu den jeweils geltenden technischen Mindestanforderungen für Mobiltelefone (zum Beispiel die minimal erforderliche iOS- oder Android-Version) sind unter www.twint.ch oder im entsprechenden App Store erhältlich.
1.2.2 Registrierungs- und Nutzungsbedingungen
Um sich in der FKB TWINT-App anmelden und die Dienstleistungen der App nutzen zu können, muss der Kunde die folgenden Bedingungen erfüllen:
• mindestens 12 Jahre alt sein,
• in der Schweiz wohnhaft sein,
• ein Mobiltelefon haben, das auf seinen Namen registriert ist und eine Schweizer Telefonnummer hat,
• bei der FKB ein Konto haben, für das er über ein Einzelzeichnungsrecht verfügt, und Zugang zum FKB-E-Banking haben mit eigenem Vertrag.
1.2.3 Nutzungseinschränkungen
Die FKB behält sich jederzeit das Recht vor, einen Kunden für die Nutzung der FKB TWINT-App ohne Angabe von Gründen abzulehnen, selbst wenn er die in Ziffer 1.2.2 genannten Anforderungen erfüllt. Die FKB kann die Dienstleistungen aufgrund rechtlicher oder regulatorischer Vorgaben oder anderer Umstände (z.B. gesetzliche
Einschränkung oder Anordnung einer Aufsichts- oder Gerichtsbehörde) jederzeit ganz oder teilweise einschränken. Der technische Zugang zu den Dienstleistungen erfolgt via Internet über das Mobiltelefon als persönliches Terminal und über eine dedizierte, von einem Geschäftskunden zur Verfügung gestellte Infrastruktur. Ist die Internetverbindung nicht verfügbar, können gewisse Dienstleistungen nicht genutzt werden.
1.3 Registrierung
1.3.1 Vorgehensweise
(i) Eingabe und Verifizierung der Telefonnummer
Bei der Installation der FKB TWINT-App auf seinem Mobilgerät muss der Kunde die Nummer seines Mobiltelefons eingeben. Diese Telefonnummer wird aus Sicherheitsgründen verifiziert. Der Kunde erhält per SMS einen einmaligen Code, der für diesen Prüfungsvorgang einzugeben ist.
(ii) Festlegung des PIN-Codes
Danach muss der Kunde einen persönlichen PIN-Code festlegen, der nur für FKB TWINT gilt. Der Kunde ist verpflichtet, die für seinen PIN-Code verlangten Vorsichtsmassnahmen zu treffen (z. B. den Code geheim zu halten, nicht aufzuschreiben oder auf einem ungesicherten elektronischen Träger zu hinterlegen). Der Kunde darf keinen PIN-Code wählen, der für Dritte leicht zugänglich ist (weder Telefonnummer noch Geburtsdatum, Autokennzeichen oder andere leicht zu erratende Zahlenkombinationen usw.). Der PIN-Code kann, falls dies technisch angeboten wird, durch ein Fingerabdruck-Login des Kunden, durch Gesichtserkennung oder durch ein anderes System mit sicherer Authentifikation ersetzt werden.
(iii) Login
Danach muss der Kunde die Nummer seines FKB-E-Banking-Vertrags und das entsprechende Passwort eingeben, um sich als für FKB TWINT zugelassenen Kunden der FKB zu identifizieren.
(iv) Wahl des Referenzkontos
Nach erfolgreichem Login ins FKB-E-Banking wird der Kunde auf die Liste der Konten umgeleitet, die für die Abbuchung seiner Transaktionen über TWINT zugelassen sind. Nach Auswahl der Referenzkontonummer kann der Kunde FKB TWINT für Zahlungen über das Referenzkonto nutzen.
(v) Scannen des QR-Codes
Nach Registrierung des Kunden übermittelt die FKB ihm per Post einen QR-Code, den er innerhalb einer bestimmten Frist scannen muss. Ist der QR-Code am Ablaufdatum nicht gescannt, kann der Kunde nicht mehr auf die Dienstleistungen der FKB TWINT-App zugreifen und muss den Registrierungsvorgang wiederholen.
1.3.2 Wechsel der Mobiltelefonnummer oder des Mobiltelefongeräts
Bei einem Wechsel oder bei einer Annullierung der Mobiltelefonnummer muss der Kunde entweder die neue Telefonnummer oder die Deaktivierung der FKB TWINT-App unverzüglich der FKB bekannt geben. In der FKB TWINT-App muss eine neue Registrierung vorgenommen werden. Bei einem Wechsel des Mobiltelefongeräts muss der Kunde ebenfalls eine erneute Registrierung in der FKB TWINT-App vornehmen.
1.4 Support
Die FKB stellt dem Kunden eine Hilfsfunktion für die FKB TWINT App zur Verfügung gemäss den üblichen Kanälen. Für die Erbringung dieses Supports kann die FKB auch rechtmässig beauftragte Dritte beiziehen, die für den technischen Support Zugriff auf relevante Daten erhalten können.
1.5 Sorgfaltspflichten des Kunden
Beim Zugriff und der Nutzung der FKB TWINT-App muss der Kunde insbesondere folgende Sorgfaltspflichten beachten:
(i) Der Kunde hat sein Mobiltelefon vor unbefugter Benutzung oder unerlaubter Manipulation zu schützen (z. B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre durch ein Passwort, durch digitale Gesichtserkennung oder durch ein anderes System mit sicherer Authentifikation ersetzt werden).
(ii) Der Code für die Nutzung der FKB TWINT-App, insbesondere zum Starten der App sowie zur Bestätigung von Zahlungen ab einem bestimmten Betrag, sowie die Codes der Geräte- bzw. Displaysperren sind geheim zu halten, dürfen keinesfalls an andere Personen weitergegeben oder zusammen mit dem Mobiltelefon aufbewahrt werden.
(iii) Der gewählte Zugangscode darf nicht aus leicht zu erratenden Kombinationen bestehen (z.B. Handynummer, Geburtsdatum usw.).
(iv) lm Schadensfall hat der Kunde nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur Schadensminderung beizutragen. Bei einem Verdacht auf eine strafbare Handlung hat der Kunde Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
(v) Bei Verdacht auf eine Straftat muss der Kunde eine Anzeige bei der Polizei erstatten;
(vi) Mit der Installation und der danach erfolgenden Aktivierung der FKB TWINT-App auf seinem Mobiltelefon bestätigt der Kunde, der rechtmässige Nutzer und Verfügungsberechtigte der Handynummer zu sein. Der Kunde ist für die Verwendung seines Mobiltelefons verantwortlich. Der Kunde trägt sämtliche Folgen, die sich aus der Verwendung der FKB TWINT-App auf seinem Mobiltelefon ergeben.
(vii) Besteht Grund zur Annahme, dass unberechtigte Personen Zugang zur Geräte- bzw. Displaysperre haben, muss der Kunde seinen Code unverzüglich ändern.
(viii) Bei Verlust des Mobiltelefons, insbesondere im Falle eines Diebstahls, ist die FKB umgehend zu benachrichtigen, damit die FKB TWINT-App gesperrt werden kann.
(ix) Der Jailbreak (Ausschaltung der Sicherheitsstrukturen beim Mobiltelefon zwecks Installation nicht offiziell verfügbarer Apps), die Einrichtung des Root-Zugriffs (Einrichtung eines Zugriffs auf systemebene des Mobiltelefons) sowie die Installation von unerlaubten Apps sind verboten, da das Mobiltelefon dadurch für Viren und Malware anfälliger wird.
(x) Vor jeder Ausführung einer Zahlung muss der Kunde die Kontaktdaten des Zahlungsempfängers (insbesondere die Telefonnummer) überprüfen, um fehlerhafte Transaktionen zu vermeiden. Der Kunde hat die ausgeführten Zahlungen zu prüfen. Sollte der Kunde Unstimmigkeiten feststellen, hat er diese der FKB unverzüglich mitzuteilen. Das Schaden-/Beschwerdeformular ist mit den Belegen innert zehn (10) Tagen nach dessen Eingang beim Kundenordnungsgemäss ausgefüllt und unterzeichnet an die FKB zurückzusenden. Bei Nichteinhaltung der Fristen durch den Kunden werden die Vorgänge als akzeptiert angesehen.
1.6 Missbräuche
Liegen Anzeichen für ein rechts- oder vertragswidriges Verhalten vor (zum Beispiel bei Verwendung der FKB TWINT-App für kommerzielle Aktivitäten), kann die FKB den Kunden zur rechts- und vertragskonformen Nutzung anhalten, die Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen und den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Die FKB kann gegebenenfalls für sich selbst Schadenersatz oder die Freistellung von begründeten Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Kunden beim Registrierungsvorgang.
1.7 Haftungsausschluss
Die FKB ist bemüht, eine störungsfreie und ununterbrochene Nutzung der FKB TWINT-App zu gewährleisten. Die FKB kann die Funktion und die Nutzung des Systems nicht gewährleisten. Die Internetverbindung und die fehlerlose Datenübermittlung und/oder die Verfügbarkeit der maximalen Bandbreite können beim heutigen Stand der Technik nicht garantiert werden. So kann die FKB insbesondere nicht die Gewähr dafür übernehmen, dass das System FKB TWINT auf dem Mobiltelefon des Kunden oder mit dessen Netzbetreiber (Provider) perfekt funktioniert. Die FKB schliesst sämtliche Gewährleistung oder Haftung in Bezug auf die Aktualität, die Genauigkeit, den Inhalt der Bilder oder der Nachrichten sowie der Vollständigkeit der auf das Mobiltelefon übermittelten Daten aus. Der technische Zugang zu den Dienstleistungen ist Sache des Kunden. Die FKB übernimmt keine Haftung für Funktionsstörungen, die sich auf die Dienstleistungen der Netzbetreiber (Provider) auswirken, und lehnt soweit gesetzlich zulässig auch jede Haftung für die zur Nutzung der Dienstleistungen erforderliche Hard- und Software ab. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der FKB für Schäden, die dem Kunden oder seinem Mobiltelefon insbesondere durch Übermittlungsfehler, Routingfehler, in Fällen höherer Gewalt, aufgrund technischer Mängel oder Störungen, insbesondere durch einen Ausfall von Beacons oder bei fehlender Internetverbindung, bei rechtswidrigen Eingriffen in Telekommunikationseinrichtungen und -netze, bei Überlastung des Netzes, mutwilliger Verstopfung der elektronischen Zugänge durch Dritte, Unterbrechungen oder sonstigen Unzulänglichkeiten entstehen, ausgeschlossen. Insbesondere bei der Feststellung von erhöhten Sicherheitsrisiken oder Störungen sowie für Wartungsarbeiten behält sich die FKB vor, den Zugang zur FKB TWINT-App und/oder zu den darin angebotenen Dienstleistungen jederzeit zu unterbrechen. Solange die FKB die geschäftsübliche Sorgfalt wahrnimmt, trägt der Kunde einen allfälligen aufgrund derartiger Unterbrechungen entstandenen Schaden. Jede Person, die sich mittels der vorgeschriebenen Legitimationsmittel identifiziert hat, wird von der FKB als bevollmächtigt angesehen, selbst wenn es sich dabei nicht um die tatsächlich berechtigte Person handelt. Der Kunde trägt die Risiken eines Missbrauchs der Identifikationsmittel vorbehaltlich dessen, dass die FKB vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Generell ist die FKB nur bei schwerem Verschulden oder Vorsätzlichkeit haftbar. In diesem Fall haftet die FKB nur für die dem Kunden tatsächlich entstandenen Direktschäden. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverluste lehnt die FKB ausdrücklich ab. Die FKB haftet auch nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung der FKB TWINT-App.
1.8 Änderungen der Dienstleistungen
Die FKB kann die Dienstleistungen jederzeit ändern, aktualisieren oder weiterentwickeln. Desgleichen kann die FKB den Betrieb der FKB TWINT-App oder den Zugang des Kunden zur FKB TWINT-App jederzeit und ohne Vorankündigung ganz oder teilweise einstellen bzw. die Verfügbarkeit aus technischen oder rechtlichen Gründen, aufgrund regulatorischer Anforderungen oder auch auf behördliche Anordnung einschränken.
1.9 Vorbehalt und rechtliche Restriktionen
Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Benutzung von Mobiltelefonen, des Internets und sonstiger dedizierter Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für die Dienstleistungen. Die Benutzung der Dienstleistungen im Ausland kann lokalen rechtlichen Restriktionen unterliegen oder unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Verlaufe der Geschäftsbeziehung Umstände eintreten können, die die FKB dazu verpflichten, Vermögenswerte zu sperren, die Geschäftsbeziehung einer zuständigen Behörde zu melden oder abzubrechen. Der Kunde ist verpflichtet, der FKB auf Verlangen alle Auskünfte zu erteilen, die die FKB benötigt, um den gesetzlichen Abklärungs- oder Melde- oder Berichterstattungspflichten nachzukommen.
1.10 Vertraulichkeit
Die FKB ist an gesetzliche Geheimhaltungspflichten gebunden, darunter insbesondere an das Bankgeheimnis und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes. Der Kunde willigt hiermit ein, dass das Bestehen einer Geschäftsbeziehung und die personenbezogenen Daten (z. B. Name und Wohnort) dem Zahlungsempfänger sowie weiteren Dritten bekannt gegeben werden können, wenn die Leistungserbringung und der Leistungsumfang dies erforderlich machen. Der Kunde akzeptiert, dass die FKB der TWINT AG, der Betreiberin des Systems TWINT, und ihren sonstigen Partnern sowie deren eventuellen rechtmässig bevollmächtigten Subunternehmern sämtliche Daten übermittelt, die für den Betrieb und die störungsfreie Funktionsweise der FKB TWINT-App notwendig sind, und soweit sie für den Leistungsumfang erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere die Transaktions- und Stammdaten, aber auch Daten zur Nutzung der FKB TWINT-App durch den Kunden und gegebenenfalls die MWD. Die Inhaltsdaten von Geschäftsbeziehungen (z. B. Saldo- und Transaktionsdaten) sind geheim. Der Kunde erklärt sich allerdings damit einverstanden, dass die gesetzliche Geheimhaltungspflicht zur Wahrung berechtigter Interessen der FKB und ihrer mit der Dienstleistung FKB TWINT im Zusammenhang stehenden Vertragspartner aufgehoben werden kann, insbesondere bei der Wahrnehmung gesetzlicher Auskunftspflichten, beim Inkasso von Forderungen und/oder bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.
1.11 Geistiges Eigentum
Für die Dauer des Vertrags erhält der Kunde das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zur Nutzung der FKB TWINT-App. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den vorliegenden Bedingungen. Alle Immaterialgüterrechte verbleiben bei der FKB oder den von ihr rechtmässig beigezogenen Dritten. Verletzt der Kunde Immaterialgüterrechte Dritter und erleidet die FKB hieraus einen Schaden, so hat der Kunde die FKB schadlos zu halten.
2. Zahlungsfunktionen P2M und P2P
2.1 Referenzkonto
Bei der Registrierung muss der Kunde in der FKB TWINT-App die Kontonummer angeben, die er für die Zahlungen verwenden möchte (nachfolgend das «Referenzkonto»).
2.2 Limiten
Der Kunde kann mit der FKB TWINT-App nur dann P2M- und P2P-Zahlungen abwickeln, wenn (i) das Referenzkonto ein ausreichend hohes Guthaben aufweist und (ii) die von der FKB festgelegten Limiten nicht überschritten werden. Bei P2P- und P2M-Zahlungen durch die FKB TWINT-App bestehen für den Kunden die nachfolgend festgelegten Betragslimiten. Bis der Kunde den QR-Code (siehe Ziffer 1.3.1 (v)) gescannt hat, bestehen für den Kunden so genannte «schwache» Limiten: maximal CHF 50.- pro Transaktion und maximal CHF 200.- für alle Transaktionen zusammen. Nach Einscannen des QR-Codes und unter Vorbehalt des Saldos seines Referenzkontos verfügt der Kunde über folgende Nutzungslimiten:
- P2P-Zahlung: maximal CHF 1'000.- pro Transaktion, maximal CHF 2'000.- pro Tag, maximal CHF 4'000.- pro Monat.
- P2M-Zahlung: maximal CHF 2'000.- pro Transaktion, maximal CHF 3'000.- pro Tag, maximal CHF 5'000.- pro Monat.
- Eingang von Gutschriften: maximal CHF 4'000.- (Gesamtlimite P2P/P2M)
Diese Limiten können von der FKB jederzeit, einseitig und ohne Vorankündigung geändert werden.
2.3 Zahlungsfunktion P2M
Möchte der Kunde mit der FKB TWINT-App eine digitale Zahlung an der Verkaufsstelle (Point of Sale, nachfolgend «POS») eines Händlers oder durch Hinzufügen des TWINT-Zahlungsmittels auslösen, wird das TWINT-System eine Verbindung zwischen der FKB TWINT-App des Kunden und dem betreffenden Händler herstellen. So kann der Kunde mit seinem Mobiltelefon und dem Guthaben seines FKB TWINT-Referenzkontos an entsprechend ausgerüsteten Ladenkassen bargeldlos bezahlen. Der konkrete Verbindungsaufbau zwischen dem POS und der FKB TWINT-App unterscheidet sich nach Art des POS:
- Ladenkasse: mittels TWINT-Terminal (technische Einrichtung am POS, die den Verbindungsaufbau und den Datenaustausch zwischen dem Mobiltelefon des Kunden und dem POS ermöglicht);
- Eingabe eines am POS angezeigten Codes oder Scannen eines QR-Codes;
- Internet: Eingabe eines im Online-Shop angezeigten Codes, Scannen eines QR-Codes;
- Automatische Generierung einer vorgängig bewilligten wiederkehrenden Zahlung durch den Kunden in FKB TWINT. Dies ist z.B. der Fall für einen in einem Online-Shop registrierten Kunden, der die automatische Zahlung bzw. eine wiederkehrende Zahlung über FKB TWINT gewählt hat;
- In einer App: mittels automatischem Verbindungsaufbau auf Veranlassung des Kunden;
- An Automaten: wie an der Ladenkasse oder im Internet;
- Per Anwendungsfälle, welche in der FKB TWINT-App (TWINT+) vorhanden sind.
Der POS meldet dem TWINT-System, welcher Betrag belastet werden soll. Darauf sendet das TWINT-System eine Zahlungsaufforderung an die FKB TWINT-App des Kunden. Der Kunde kann in den Einstellungen der FKB TWINT-App frei wählen, ab welchen Beträgen eine Zahlung jeweils a) automatisch oder b) nach ausdrücklicher Bestätigung durch ihn («OK»-Button) erfolgen soll. Die Zahlung darf den vom Kunden festgelegten Betrag nicht übersteigen. Der Kunde kann diese vorgeschlagenen und entsprechend in der FKB TWINT-App hinterlegten Beträge anpassen. TWINT-Zahlungen, die in der App eines Händlers getätigt werden (nachstehend «hinzugefügte TWINT-Zahlungsmittel»), erfolgen allerdings immer ohne zusätzliche Bestätigung, denn mit der Wahl von TWINT als Zahlungsmittel hat der Kunde den Händler bereits zum Zahlungseinzug ermächtigt (unabhängig vom Betrag). Nach Freigabe der Zahlung durch den Kunden erfolgt die unmittelbare Abbuchung des freigegebenen Betrags auf dem in der FKB TWINT App hinterlegten Bankkonto. In dem von der TWINT AG betriebenen TWINT-System werden der Totalbetrag des Einkaufs, der Zeitpunkt des Einkaufs sowie der Standort des POS, an welchem die Zahlung getätigt wurde, erfasst. Das TWINT-System erstellt eine Gutschrift zu Gunsten des Händlers und der Betrag wird auf sein Konto überwiesen. Der von den automatischen Zahlungen abhängige Höchstbetrag kann vom Kunden jederzeit in den Einstellungen der FKB TWINT App geändert werden. Das bei einem Händler «hinzugefügte TWINT-Zahlungsmittel» muss in der betreffenden App erst aktiviert werden. Mit dieser Aktivierung ermächtigt der Kunde den Händler, sein in der FKB TWINT App angegebenes Referenzkonto zu belasten, ohne dass der Kunde jede Zahlung einzeln zu bestätigen hat. Der Kunde kann diese Ermächtigung zugunsten des Händlers jederzeit in der FKB TWINT App widerrufen sowie verfallene oder widerrufene Ermächtigungen in der App des Händlers jederzeit wieder neu erteilen. Bei Transaktionen über TWINT+ ruft der Kunde eine Übersicht über die verschiedenen Anwendungsfälle in der FKB-TWINT Anwendung auf. Durch die Auswahl eines bestimmten Anwendungsfalles wird der Kunde auf die Website des betreffenden Händlers weitergeleitet, wo er Produkte oder Dienstleistungen auswählen kann. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, erfolgt die Zahlung über FKB TWINT.
2.4 Zahlungsfunktion P2P
Bei P2P-Zahlungen kann für das Auffinden eines anderen TWINT-Kunden auch dessen Handynummer verwendet werden. Unter der Voraussetzung der entsprechenden Freigabe des Zugriffs durch den Kunden kann die FKB für solche Zahlungen auf die bestehenden Kontakte im Mobiltelefon des Zahlenden zugreifen. Die Transaktion wird ausschliesslich auf der Basis der Telefonnummer ausgeführt. Es erfolgt kein Abgleich mit anderen vom Auftraggeber vor der Ausführung übermittelten Daten. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit seiner Zahlungsdaten verantwortlich, insbesondere für die Telefonnummer des Zahlungsempfängers.
2.5 Ausführung von Zahlungen
Der Kunde erkennt sämtliche von seinem Referenzkonto abgebuchten Zahlungen an, die von seinem Mobiltelefon aus mit seiner FKB TWINT-App erfolgten und in der App als Zahlung registriert wurden. Jeglicher über das TWINT-System erteilte Zahlungsauftrag wird unmittelbar vom Referenzkonto des Kunden abgebucht, ohne dass eine Stornierung oder Rückzahlung des Betrags des Zahlungsauftrags möglich ist; vorbehalten bleibt Ziffer 1.5. Die FKB ist nicht verpflichtet, Transaktionen auszuführen oder zu verarbeiten, die gegen das geltende Recht oder die Vorschriften der zuständigen Behörden oder die internen und externen für die FKB geltenden Regeln (z. B. Geldwäschereibestimmungen) verstossen oder rufschädigend sein könnten. Die FKB kann nicht für eventuelle verspätete Ausführungen von FKB TWINT-Diensten verantwortlich gemacht werden, die auf erforderliche Abklärungen zurückzuführen sind. Wird die Zahlung durch eine andere am Transfer involvierte Partei, insbesondere durch den Händler oder das Finanzinstitut des Zahlungsempfängers, abgelehnt, wird die FKB den zurückerhaltenen Betrag auf demselben Referenzkonto wieder gutschreiben. Die dabei eventuell anfallenden Unkosten gehen zulasten des Kunden. Kann dem Referenzkonto des Kunden kein Betrag gutgeschrieben werden (z.B. aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Bestimmungen oder von Vorschriften der zuständigen Behörden oder weil das Konto geschlossen ist), kann die FKB die FKB TWINT-Anmeldung des Kunden nach freiem Ermessen löschen. Der Kunde wird in jedem Fall alles daran setzen, die Situation zu regeln, gegebenenfalls gemeinsam mit der FKB. Wird das Gutschriftskonto nicht von der FKB verwaltet, hat sie keinen Einfluss auf den Zeitpunkt, an dem ein Überweisungsbetrag tatsächlich auf dem entsprechenden Bankkonto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben wird. In Anbetracht dessen, dass andere Finanzdienstleister ihre eigenen TWINT-Apps anbieten, darf die FKB Daten zum Kundenprofil an andere Herausgeber von TWINT weitergeben (namentlich Name und Adresse). Bei P2P-Zahlungen müssen nämlich beide Parteien eine TWINT-App installiert haben, damit der Zahlungsvorgang abgeschlossen werden kann. Wenn der FKB TWINT-Kunde einen Zahlungsauftrag an einen Zahlungsempfänger versendet, der noch nicht im TWINT-System registriert ist, wird dieser durch den Kunden per SMS entsprechend benachrichtigt und zur Installation der App aufgefordert, wenn er die Zahlung über das TWINT-System erhalten möchte. Der Betrag wird dann 4 Tage lang von der FKB auf dem Referenzkonto reserviert. Wenn sich der Zahlungsempfänger innerhalb dieses Zeitraums bei TWINT angemeldet hat, wird der Betrag nach dem üblichen Verfahren an diesen Zahlungsempfänger überwiesen. Meldet sich der Zahlungsempfänger innerhalb dieses Zeitraums nicht an, wird die Reservierung des Geldbetrags annulliert, die auf dem Referenzkonto des Kunden erfolgte Vormerkung gelöscht und der verfügbare Kontostand entsprechend aktualisiert. Solange der Zahlungsempfänger sich nicht beim TWINT-Service angemeldet hat, kann der FKB TWINT-Kunde seinen Zahlungsauftrag jederzeit widerrufen. In diesem Fall löscht die FKB die Vormerkung auf dem Konto des FKB TWINT-Kunden und der verfügbare Kontostand wird entsprechend aktualisiert. Mit der Nutzung der Funktion «Bild» oder «Nachrichten» bei seinen Vorgängen über das TWINT-System verpflichtet sich der FKB TWINT-Kunde, das einschlägige schweizerische Recht einzuhalten. Andernfalls kann die FKB den Zugang zu FKB TWINT gemäss nachfolgender Ziffer 2.7. sperren. Sollte der Kunde für eine nicht erfolgte Zahlung eine Belastung anfechten wollen, muss er sich unter Einhaltung der unter Ziffer 1.5. angegebenen Fristen an die FKB wenden. In allen anderen Fällen, insbesondere für nicht gelieferte Waren und Dienstleistungen, wendet sich der Kunde in erster Linie an den entsprechenden Händler, um die Situation zu klären und gegebenenfalls Belege für eine aus seiner Sicht ungerechtfertigte Weigerung des Händlers zur Rückzahlung des Betrags zu erhalten. Nach Klärung der Umstände und falls der Kunde der Meinung ist, dass er vom Händler geschädigt wurde, wendet er sich mittels eines Beschwerdeformulars an die FKB und muss gegebenenfalls die Belege vorlegen, mit denen die FKB bei der TWINT AG den Beschwerdeprozess einleiten kann.
2.6 Erträge aus den durch den Händler bezahlten Gebühren
Bei Transaktionen in einem Geschäft zahlt der involvierte Händler Gebühren an die Gesellschaft, die ihm die Annahme von TWINT-Zahlungen ermöglicht und mit der er für diese Dienstleistungen einen entsprechenden Vertrag geschlossen hat (wie z. B. SIX Payment Services AG). Nutzt der Händler zudem MWD (siehe Kapitel 3), bezahlt auch er Gebühren an die TWINT AG. Ein Teil der verschiedenen vom Händler gezahlten Gebühren kann an die FKB weitergeleitet werden, damit diese ihre eigenen Kosten für die Herausgabe von TWINT und die Ausführung der Transaktionen decken kann. Der Kunde ist sich dieses Verfahrens bewusst, erklärt sich damit einverstanden und hat folglich keinen Anspruch auf diese eventuellen Erträge.
2.7 Sperrung der Zahlungsfunktion und des Zugangs zum System
2.7.1 Sperrungsbeantragung durch den Kunden
Der Kunde kann bei der FKB die Sperrung des Zugangs zur Zahlungsfunktion beantragen. Die bis zum Zeitpunkt der Sperrungsbeantragung ausgelösten Zahlungen gelten als gebucht und können nicht rückgängig gemacht werden. Der Kunde kann die Sperrung/Entsperrung seines Zugangs zum FKB TWINT-System beantragen und nimmt dafür mit dem Callcenter der FKB oder mit seinem Berater Kontakt auf. Vermutet der Kunde, dass ein Dritter seinen PIN-Code oder sein Passwort kennt, muss er diese unverzüglich ändern und über seinen Berater, das Callcenter der FKB oder allenfalls persönlich in einer FKB-Filiale melden. Verliert der Kunde sein Mobiltelefon, besteht die Gefahr einer rechtswidrigen Nutzung der Dienstleistungen durch einen unberechtigten Dritten. Der Kunde muss daher bei der FKB unverzüglich die Sperrung seines FKB TWINT-Kontos beantragen. Unterlässt der Kunde dies, trägt er bei einer missbräuchlichen Nutzung seines FKB TWINT-Kontos sämtliche Folgen.
2.7.2 Sperrung durch die FKB
Die FKB kann insbesondere den Zugang zu FKB TWINT sperren, falls begründete Anzeichen für eine missbräuchliche Nutzung der in der FKB TWINT-App verfügbaren Funktion «°Bild°» oder «°Nachrichten°» vorliegen. Die FKB kann davon Abstand nehmen, die Funktion «°Bild°» oder «°Nachrichten°» zu übernehmen, und sogar den Zugang zur FKB TWINT-App sperren.
2.8 Gebühren
Die Installation von FKB TWINT und die Nutzung der Dienstleistungen unterliegt der Preisliste für Dienstleistungen der FKB. Der Empfang von Zahlungseingängen von anderen Personen ist kostenlos, soweit dies nicht im Rahmen einer kommerziellen Tätigkeit des Zahlungsempfängers geschieht. Die FKB behält sich das Recht vor, Gebühren in Rechnung zu stellen. Im Falle einer Gebührenbelastung wird der Kunde transparent und direkt vor der Nutzung der kostenpflichtigen Ladeoption in der FKB TWINT-App über die zu bezahlenden Gebühren informiert. Die Einführung und Änderung von Gebühren werden dem Kunden in der FKB TWINT-App oder über jegliches andere zwischen der FKB und ihrem Kunden zugelassene Kommunikationsmittel bekannt gegeben. Eine Anpassung bzw. Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht vor Inkrafttreten der Änderung den Vertrag kündigt oder die FKB TWINT-App löscht.
2.9 Informationen zu den Transaktionen
Im TWINT-System werden der Totalbetrag des Einkaufs, der Zeitpunkt des Einkaufs sowie die Ladenkasse (POS), an der die Zahlung getätigt wurde, erfasst. Die Transaktionen sind in der Historie von FKB TWINT bis zu maximal 180 Tage ersichtlich.
3. Mehrwertdienstleistungen («MWD»)
3.1 «Mobile-Marketing»-Angebote
3.1.1 Ausspielung von Angeboten
Die FKB kann dem Kunden Coupons, Treuekarten und weitere Angebote (nachfolgend «Angebote») in die FKB TWINT-App ausspielen, wo diese vom Kunden gesehen, verwaltet und eingelöst werden können. Dabei wird zwischen den folgenden Angebotsarten unterschieden: Angebote der FKB oder des FKB TWINT-Systems in eigener Sache (nachfolgend die «Angebote des Herausgebers»); Angebote der FKB zusammen mit einem Drittanbieter (nachfolgend die «Mehrwertangebote des Herausgebers»); Angebote eines Drittanbieters (nachfolgend die «Drittanbieter-Angebote»). Die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und Einlösung von Angeboten oder Mehrwertangeboten des Herausgebers setzen keine Zustimmung («Opt-in») des Kunden voraus. Diese Angebote können entsprechend an alle Kunden ausgespielt werden. Die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und Einlösung von Angeboten von Drittanbietern setzen voraus, dass der Kunde in der FKB TWINT-App seine explizite Zustimmung hierzu erteilt («°Opt-in°») und die Ausspielung von Angeboten dieser Art durch Dritte ausdrücklich akzeptiert. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, diese Zustimmung in der FKB TWINT-App zu widerrufen. Der Widerruf hat zur Folge, dass dem Kunden keine Angebote von Drittanbietern mehr ausgespielt werden und sämtliche damit allfällig verbundenen aktivierten Vergünstigungen und Vorteile verloren gehen. Die vom Nutzer gesammelten Treuepunkte und andere Vorteile sowie ausstehende Gutscheine werden damit hinfällig.
3.1.2 Geltungsdauer von Angeboten Die Angebote sind nur solange gültig, wie sie auf dem Bildschirm des Mobiltelefons in der FKB TWINT-App des Kunden angezeigt werden. In den meisten Fällen werden Angebote bei der Bezahlung durch den Kunden mit der FKB TWINT-App automatisch eingelöst, ohne dass der Kunde hierzu etwas tun muss. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Kunde dem Händler in der FKB TWINT-App ein Angebot vorzeigen oder selber an einem Terminal oder einem Web- oder Mobileshop eingeben muss. Muss der Kunde ein Angebot vorzeigen, ist dies im jeweiligen Angebot entsprechend vermerkt. Manche Angebote müssen vom Kunden in der FKB TWINT-App aktiviert werden, bevor sie eingelöst werden können. Muss ein Angebot aktiviert werden, ist dies entsprechend angegeben. Bereits aktivierte Angebote können von der FKB oder dem Herausgeber des Angebots deaktiviert werden, wenn sie nicht innerhalb von 10 Tagen eingelöst wurden. Die Aktivierung eines Angebots resp. der Erhalt eines Angebots, das ohne Aktivierung eingelöst werden kann, berechtigt nicht in jedem Fall zum Bezug eines Rabatts oder eines geldwerten Vorteils (die Anzahl der Einlösungen kann durch involvierte Drittanbieter limitiert werden). Ist die Anzahl limitiert, ist dies im jeweiligen Angebot entsprechend vermerkt. Bei der Einlösung eines Angebots mit einem Rabatt wird der Rabatt entweder direkt vom zu bezahlenden Betrag abgezogen oder nach erfolgter Zahlung dem Kunden in Form eines Cash-Back-Guthabens zurückerstattet. Die TWINT AG ist berechtigt, die Auszahlung des Cash-Back-Guthabens an den Kunden aufzuschieben, bis das Cash-Back-Guthaben CHF 10 oder mehr beträgt. Der Kunde wird in der FKB TWINT-App über den aktuellen Stand seines Cash-Back-Guthabens informiert.
3.1.3 Teilen von Angeboten
Die FKB kann dem Kunden die Möglichkeit bieten, Angebote an andere Personen weiterzugeben, von diesen zu erhalten oder mit ihnen zu teilen.
3.2 Physische Kundenkarten
Die Kunden haben die Möglichkeit, ausgewählte Mitarbeiterausweise, Kundenbindungsprogramme und andere Vorteilsangebote von Drittanbietern (nachfolgend «Kundenkarten») in der FKB TWINT-App zu hinterlegen resp. zu aktivieren. Hinterlegte oder aktivierte Kundenkarten können vom Kunden jederzeit wieder aus der FKB TWINT-App entfernt werden. Die FKB kann eine hinterlegte Kundenkarte ebenfalls aus der FKB TWINT-App entfernen, wenn die Karte abgelaufen ist oder generell nicht mehr für die Hinterlegung in der FKB TWINT-App zur Verfügung steht. Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass bei gewissen Kundenkarten die mit dem Einsatz der Kundenkarte verbundenen Vorteile in Form von Angeboten direkt in die FKB TWINT-App ausgespielt werden. Der Kunde erhält diese Angebote nur dann, wenn er vorgängig per Opt-in der Ausspielung von Angeboten eines Drittdienstleisters zugestimmt hat (siehe Ziffer 3.1.1.).
3.3 Weitere MWD
Neben Angeboten und Kundenkarten kann die FKB jederzeit weitere MWD über die FKB TWINT-App anbieten.
3.4 Verantwortlichkeit für MWD
Für Inhalte, Meldungen und Angebote von Drittanbietern, Kundenkarten oder weitere MWD in der FKB TWINT-App ist der jeweilige Drittanbieter verantwortlich. Die FKB hat keinen Einfluss auf die Erfüllung der von diesen Drittanbietern angebotenen Leistungen. Die FKB haftet nicht für Angebote, die bei Drittanbietern nicht eingelöst werden können, bzw. für nicht gewährte Vergünstigungen oder Vorteile im Zusammenhang mit der Hinterlegung von Kundenkarten, wie z.B. nicht gewährte Mitarbeitervergünstigungen oder ausstehende, entgangene oder verschwundene Treuepunkte. Die FKB und die TWINT AG sind bemüht, eine störungsfreie und ununterbrochene Nutzung der MWD in der FKB TWINT-App sicherzustellen, können dies aber nicht zu jeder Zeit gewährleisten. lm Falle einer Unterbrechung kann es insbesondere vorkommen, dass die automatische Einlösung von Rabatten oder das automatische Sammeln von Treuepunkten im Zahlungsprozess nicht mehr funktionieren. Solange die FKB und die TWINT AG die geschäftsübliche Sorgfalt wahrnehmen, trägt der Kunde die Folgen eines allfälligen, durch derartige Unterbrechungen entstehenden Schadens.
4. Datenschutz
4.1 Geltungsbereich
Datenschutz und Datensicherheit haben für die FKB und ihre Partner einen hohen Stellenwert. Im vorliegenden Kapitel «Datenschutz» wird der Kunde über die Datenverarbeitung und die Datenflüsse bei der Bezahlung von Händlern oder sonstigen Privatpersonen über die FKB TWINT-App sowie bei der Nutzung der MWD informiert. In Bezug auf die FKB TWINT-App arbeitet die FKB insbesondere mit der Firma TWINT AG mit Sitz in Zürich (nachfolgend «TWINT AG»), mit der Swisscom AG (nachfolgend «Swisscom») mit Sitz in Ittigen sowie mit der SIX Payment Services AG (nachfolgend «SIX») mit Sitz in Zürich zusammen. Die TWINT AG ist als Betreiberin des TWINT-Systems für die über FKB TWINT erfolgende Abwicklung von Zahlungen und die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Angebote und Kundenkarten (siehe Kapitel 3) verantwortlich. Swisscom entwickelt und stellt der FKB die FKB TWINT-App sowie die Schnittstellen zur TWINT AG und SIX zur Verfügung, die für die störungsfreie Funktionsweise der FKB TWINT-App erforderlich sind. Für die Bereitstellung und den Betrieb der FKB TWINT-App hat die FKB mit TWINT AG, Swisscom und SIX verschiedene Verträge geschlossen, deren Inhalt ebenfalls für die allfälligen rechtmässig beigezogenen Subunternehmer gilt. Die FKB und ihre Beauftragten sowie deren eventuelle Subunternehmer unterstehen hinsichtlich der Beschaffung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten ihrer Kunden dem Bundesgesetz über die Banken, der Verordnung über die Banken sowie der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung (namentlich dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und seiner Ausführungsverordnung). Die personenbezogenen Daten eines Bankkunden sind insbesondere Name, Vorname, Wohnort, Geburtsdatum, die Bankverbindung samt Nummer des Belastungs- bzw. Gutschriftskontos. Die FKB trägt gegenüber dem Kunden die Verantwortung für die datenschutzkonforme Sammlung und Verwertung von Daten durch die TWINT AG und ihre sonstigen Partner sowie deren rechtmässig beigezogenen Subunternehmer gemäss den gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen, insbesondere dem DSG, wie in diesem Kapitel ausgeführt. Die FKB bietet MWD über die FKB TWINT-App an. So kann die FKB dem Kunden Coupons, Treuekarten und weitere MWD in die FKB TWINT-App ausspielen, wo diese vom Kunden gesehen, verwaltet und eingelöst werden können. Die FKB kann eigene MWD, gemeinsame MWD mit Dritten oder MWD nur von Drittanbietern anbieten. «Die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und Nutzung von Drittanbieter-MWD setzen voraus, dass der Kunde in der FKB TWINT-App («Opt-in» gemäss Ziffer 3.1) seine explizite Zustimmung hierzu erteilt» und damit ausdrücklich den Erhalt dieser Angebote Dritter und die Weitergabe bestimmter personenbezogenen Daten für die Nutzung dieser Drittanbieter-MWD akzeptiert. Der Kunde kann die Drittanbieter-MWD jederzeit per Opt-out löschen. Mit seiner Registrierung in der FKB TWINT-App erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die FKB ihre Stammdaten (z. B. Name, Wohnort, Alter und Geschlecht) an die TWINT AG und/oder ihre anderen Partner, soweit dies zur Erbringung der Dienstleistung FKB TWINT und der von Drittanbietern angebotenen MWD erforderlich ist, bekannt geben kann. Im Übrigen erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten sonstigen Dritten mitgeteilt werden können, wenn es um die Wahrung berechtigter Interessen der FKB und ihrer Partner geht, wie beispielsweise bei gesetzlichen Auskunftpflichten, beim Inkasso von Forderungen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen. Mit der Datenschutzerklärung und den vorliegenden Bedingungen wird der Kunde ordnungsgemäss über die Sammlung, Verarbeitung, Übermittlung und Nutzung seiner Daten bei der Installation und Nutzung der FKB TWINT-App informiert und er erklärt sich damit einverstanden.
4.2 Beizug Dritter
Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die FKB und die TWINT AG zur Erbringung ihrer Leistungen entsprechend bevollmächtigte Dritte (z.B. Payment Service Provider) beiziehen dürfen und dass dabei ausschliesslich die für die Ausführung ihres jeweiligen Mandats notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden weitergegeben werden können. Die FKB und die TWINT AG sind zu einer sorgfältigen Auswahl, Instruktion und Kontrolle der Dienstleister verpflichtet. Beigezogene Dritte dürfen die Daten ausschliesslich für die Ausführung des von der FKB und der TWINT AG erteilten Auftrags gemäss Datenschutzerklärung verwenden. Eine Verwendung der Daten für eigene Zwecke ist Dritten vertraglich untersagt. Die FKB trägt gegenüber dem Kunden die Verantwortung, dass die Daten entsprechend den in der Schweiz geltenden Gesetzen und Bestimmungen verarbeitet werden.
4.3 Nutzung von personenbezogenen Daten im Rahmen der App und deren Dienstleistungen
Bei seiner Registrierung muss der Kunde sein Referenzkonto gemäss vorstehender Ziffer 2.1 wählen. Damit die TWINT AG und die anderen Partner der FKB die Zahlungen des Kunden verarbeiten und MWD, namentlich Angebote Dritter im Falle eines Opt-in des Kunden, anbieten können, müssen personenbezogene Daten des Kunden nach der Registrierung in der FKB TWINT-App ebenfalls im TWINT-System erfasst werden. Zu diesem Zweck übermittelt die FKB der TWINT AG und ihren anderen Partnern die folgenden personenbezogenen Kundendaten: Name, Vorname, Wohnort, Nationalität, Geburtsdatum, Geschlecht und Handynummer.
4.4 Bei der Zahlung mit der App übermittelte Informationen
Wenn der Kunde an einem POS eines Händlers eine Zahlung über die FKB TWINT-App ausführt, wird zwischen der FKB TWINT-App des Kunden und dem Händler eine Verbindung hergestellt. Die TWINT AG erhält keine Angaben über den Inhalt des Warenkorbs, es sei denn, die Übermittlung erfolgt im Sinne von Ziffer 4.7. Auch die FKB erhält keine Angaben über den Inhalt des Warenkorbs. Ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden geben die FKB und die TWINT AG keine personenbezogenen Daten an den involvierten Händler und/oder an Dritte weiter, es sei denn, die Weitergabe erfolgt im Sinne von Ziffer 4.5 oder 4.6.
4.5 Hinterlegung von Kundenkarten
Der Kunde hat die Möglichkeit, physische und rein digitale Kundenkarten verschiedener Händler direkt in der FKB TWINT-App zu hinterlegen resp. zu aktivieren. Beabsichtigt er dies, hat er die nötigen Einstellungen und Eingaben vorzunehmen. Mit der Hinterlegung oder Aktivierung seiner Kundenkarte in der FKB TWINT-App gibt der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung zur Verwendung seiner Kundenkarte ab. In der Folge wird diese automatisch in den Zahlungsprozess über die FKB TWINT-App einbezogen, soweit dies vom jeweiligen Kartenherausgeber technisch ermöglicht wurde. Der Kunde kann die Verwendung seiner Kundenkarte in der FKB TWINT-App jederzeit deaktivieren. Die Abwicklung der Zahlung erfolgt gemäss Ziffer 2.3. und 2.5. Wenn in der FKB TWINT-App eine Kundenkarte hinterlegt ist, mit dieser App bezahlt wird und der Kunde durch den Einsatz der Kundenkarte einen allfälligen Vorteil erlangt (Punkte, Rabatt etc.), erhält der Herausgeber der Kundenkarte oder ein von ihm rechtmässig beigezogener Dritter dieselben Daten, wie wenn die Karte physisch vorgezeigt würde. Die TWINT AG übermittelt dem Händler oder den von ihm beigezogenen Dritten die Identifikationsnummer der Kundenkarte und abhängig von der eingesetzten Kundenkarte auch Basisdaten zur Zahlung wie Zeitstempel, Betrag und allfällige durch den Einsatz der Kundenkarte gewährte Rabatte oder Punkte. Die Verwendung dieser Daten durch den involvierten Händler richtet sich ausschliesslich nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Händler resp. dem Kunden und dem vom Händler beigezogenen Dritten.
4.6 Einlösung von Mobile-Marketing-Angeboten
Um die automatische Einlösung von Angeboten zur Gewährung eines Rabatts oder geldwerten Vorteils zu ermöglichen, müssen zwischen dem TWINT-System und dem Händler Daten ausgetauscht werden. Welche Daten übermittelt werden, hängt davon ab, in welchem System das Angebot eingelöst und der Rabatt resp. der geldwerte Vorteil berechnet wird. Bei der Nutzung der Angebote im System des Händlers übergibt die TWINT AG dem Händler die Identifikationsnummer des Angebots. Der Händler berechnet den allfälligen Rabatt oder geldwerten Vorteil für den Kunden. Der Händler erhält hierbei die gleichen Informationen, wie wenn der Kunde die Identifikationsnummer des Angebots z.B. in Form eines Barcodes vorlegt. Bei der Nutzung der Angebote über das TWINT-System wird der Rabatt oder jegliche geldwerte Vorteil im TWINT-System berechnet und dem Händler übermittelt, damit dieser den Vorteil in seinem System weiterverarbeiten kann (z.B. Abzug eines Rabatts). Ob der Geschäftskunde weitere Daten an die TWINT AG übermittelt (beispielsweise Informationen zur Nutzung der Angebote, die vorgängig von TWINT an die Händler übermittelt wurden, oder Warenkorbdetails eines Einkaufs, auf deren Basis Angebote im TWINT-System genutzt werden können), ist ausschliesslich durch das Vertragsverhältnis zwischen dem Händler und dem Kunden geregelt. Der Händler ist für die vertragskonforme Verarbeitung der Kundendaten und für das Einholen der notwendigen Einwilligungen verantwortlich.
4.7 Sammlung und Nutzung von Daten zur Verbesserung der App
Die TWINT AG sammelt und nutzt Daten zur Bereitstellung und Verbesserung des TWINT-Systems. Dabei handelt es sich einerseits um Daten, auf welche die FKB TWINT-App gemäss den Einstellungen des Kunden auf dem Mobiltelefon zugreifen darf (z.B. Empfang von BLE-Signalen, Geolokalisierung etc.), und andererseits um technische Daten und Informationen, welche im Rahmen der Nutzung der FKB TWINT-App anfallen. Die TWINT AG verwendet diese personenbezogenen Daten ausschliesslich für die Bereitstellung und Verbesserung des eigenen Service und gibt sie nie ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden in der FKB TWINT-App an Händler weiter.
4.8 Google Firebase
Die TWINT AG nutzt in der FKB TWINT-App das Google-Firebase-Software-Development-Kit (SDK) der Google Inc. (nachfolgend «Google»), um das Nutzerverhalten des Kunden in der App zu analysieren, mit dem Ziel, die TWINT-Apps der verschiedenen Finanzdienstleister, die dasselbe Zahlungssystem anbieten, fortlaufend zu optimieren und besser auf die Bedürfnisse ihrer Kunden auszurichten. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Sammlung und Übermittlung von Nutzungsdaten an Google in der FKB TWINT-App in den Einstellungen jederzeit auszuschalten. Die nachfolgenden Informationen werden bei der Nutzung der FKB TWINT-App gesammelt und an die Server von Google in den USA übertragen:
- eine Analytics-ID (Zufallswert, anhand dessen die TWINT AG den Kunden identifizieren kann);
- eine Client-ID (Zufallswert, der das verwendete Gerät identifiziert und Google eine Zusammenfassung der bei einer Gerätesitzung gesendeten Events erlaubt, jedoch keine Rückschlüsse auf das Gerät des Benutzers);
- die Kennzahlen des Geräts (Marke, Typ, Bildschirm, Speicher);
- Informationen über die Plattform (z.B. iOS- und Android-Version);
- die Version der installierten FKB TWINT-App;
- allenfalls Typ und Version des benutzten Internetbrowsers;
- die IP-Adresse des zugreifenden Mobiltelefons (gekürzt, damit eine Zuordnung zum konkreten Nutzer nicht mehr möglich ist).
Diese Daten werden in den Vereinigten Staaten gespeichert. Google hat sich zur Auswertung dieser Daten verpflichtet, um Reports über die Nutzung der FKB TWINT-App zu erstellen und um weitere mit der Nutzung der FKB TWINT-App verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Der Kunde ist sich bewusst, dass Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen wird, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Die amerikanischen Gesetze schützen die personenbezogenen Daten weniger als die schweizerischen Gesetze. Google kann in keinem Fall die IP-Adresse des Kunden mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Die IP-Adressen werden anonymisiert (um drei Stellen gekürzt), so dass eine Zuordnung zum Kunden nicht möglich ist.
4.9 Personalisierte Angebote Dritter
Der Kunde kann sich gegenüber der FKB ausdrücklich (« Opt-in ») damit einverstanden erklären, dass er in der FKB TWINT-App von Drittanbietern Angebote erhält und diese aktivieren und einlösen kann (siehe Ziffer 3.1.1). Mit der Opt-in-Einwilligung erklärt sich der Kunde auch ausdrücklich damit einverstanden, dass die TWINT AG diese Daten für personalisierte Angebote Dritter sammeln, auswerten und weiter verwenden kann. Dieses Einverständnis kann der Kunde auf ausdrückliche Nachfrage zum Zeitpunkt der Installation der FKB TWINT-App und/oder zu einem späteren Zeitpunkt durch Änderung der Einstellungen in der FKB TWINT-App abgeben (Opt-in) resp. widerrufen (Opt-out). Die Zustimmung des Kunden ermöglicht es der FKB, dem Kunden Angebote zuzustellen, die auf seine persönlichen Interessen zugeschnitten sind. Der Kunde ist sich bewusst, dass Angebote Dritter nur mit einem Optin in der FKB TWINT-App angezeigt und eingelöst werden können. Selbst bei einem Opt-in des Kunden geben die FKB und die TWINT AG keine personenbezogenen Daten der Kunden an involvierte Händler und/oder an Dritte weiter, sofern der Kunde einer solchen Weitergabe in der FKB TWINT-App nicht ausdrücklich zustimmt. Die von der Zahlung über die FKB TWINT-App betroffenen Händler erhalten lediglich Zugriff auf anonymisierte Daten.
4.10 Aufbewahrung und Löschung von personenbezogenen Daten
Die für die Registrierung in der FKB TWINT-App erforderlichen Daten werden von der TWINT AG nach der Löschung der App grundsätzlich 12 Monate lang aufbewahrt. Die anderen auf der FKB TWINT-App registrierten personenbezogenen Daten des Kunden werden gelöscht bzw. anonymisiert, wenn sie nicht mehr zur Erbringung der Dienstleistungen benötigt werden, spätestens jedoch 4 Jahre bzw. in der gesetzlich festgelegten Zeitspanne nach deren Speicherung. Wird die FKB TWINT-App während 2 Jahren nicht genutzt, gehen die FKB oder die TWINT AG davon aus, dass der Kunde die FKB TWINT-App von seinem Mobiltelefon gelöscht hat. In diesem Fall werden die in der FKB TWINT-App oder bei der TWINT AG gespeicherten personenbezogenen Daten des Kunden ebenfalls gelöscht bzw. anonymisiert. Verzichtet der Kunde nachträglich ausdrücklich (Opt-out) auf personalisierte Angebote, werden 6 Monate nach dem Opt-out alle aktivierten Coupons, Treuekarten und sonstigen im TWINT-System aktivierten Angebote unwiderruflich gelöscht bzw. anonymisiert. Nach dem Opt-out wird der Kunde nicht mehr von den mit der FKB TWINT-App verbundenen Vorteilen und Vergünstigungen profitieren können. Dies gilt allerdings vorbehaltlich der längeren gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, die von der FKB und der TWINT AG einzuhalten sind.
4.11 Auskunfts- und Informationsrecht
Bei Fragen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten kann der Kunde die FKB unter der folgenden Adresse kontaktieren: www.fkb.ch/mifkb und per Kontakformular.
4.12 Kommunikation mit dem Kunden
Die FKB behält sich das Recht vor, für jede Art von Mitteilung sowie bei technischen Problemen in Verbindung mit der Dienstleistung FKB TWINT den Kunden über ein von ihr gewähltes Kommunikationsmittel (z.B. per SMS oder Push-Mitteilung) zu kontaktieren.
5. Aussetzung und Kündigung des Vertrags
Die FKB kann nach freiem Ermessen und per sofort die Nutzung der FKB TWINT-App aussetzen, wie namentlich bei einem Verdacht auf eine missbräuchliche Nutzung oder auf ein anderes rechts- oder vorschriftswidriges Verhalten. Dieser Vertrag zwischen dem Kunden und der FKB wird für unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann von jeder Vertragspartei jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung durch die FKB erfolgt durch Deaktivieren des Benutzerkontos des Kunden für die Nutzung der FKB TWINT-App. In diesem Fall wird der Kunde von der Deaktivierung benachrichtigt. Die Kündigung durch den Kunden erfolgt durch Löschen der FKB TWINT-App von seinem Mobiltelefon. Bei einer Löschung der FKB TWINT-App werden sämtliche laufenden Treueprogramme beendet sowie alle aktivierten Angebote annulliert und sind damit verloren. Im Fall der Nichtnutzung der FKB TWINT-App während 2 Jahren ist die FKB berechtigt, davon auszugehen, dass der Kunde seine App gelöscht hat, und den Zugang zur FKB TWINT-App des Kunden zu löschen.
6. Änderung der Bedingungen
Die FKB kann die vorliegenden Bedingungen jederzeit ändern. Die Änderungen werden dem Kunden vorgängig und auf geeignete Weise bekannt gegeben. Ist der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, kann er die FKB TWINT-App vor Inkrafttreten der Änderungen von seinem Mobiltelefon Iöschen.
7. Sprache
Die vorliegenden Bedingungen sind in deutscher und französischer Sprache abgefasst. Im Falle von Unstimmigkeiten ist nur die französische Fassung verbindlich, ungeachtet allfälliger Übersetzungen in eine andere Sprache.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die vorliegenden Bedingungen unterstehen ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht. Der ausschliessliche Gerichtsstand für alle Verfahren aus der Nutzung der FKB TWINT-App ist der Hauptsitz der FKB in Freiburg. Dies gilt unter dem Vorbehalt zwingender Gerichtsstände der geltenden Gesetzgebung und der von der Schweiz ratifizierten internationalen Übereinkommen. Die FKB ist allerdings weiterhin berechtigt, rechtliche Schritte am Wohnsitz des Kunden oder vor jeglichem anderen zuständigen Gericht einzuleiten.
9. Sonstige geltende Bedingungen
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FKB sowie die Nutzungsbedingungen für FKB e-banking und FKB Mobile Banking.
Ausgabe Januar 2022
Postfach
1701 Freiburg
Clearing 768
MWST CHE-108.954.576