Privatkunden: QR-Rechnungen
Ab dem 1. Oktober 2022 verarbeiten alle Schweizer Banken die roten und orangen Einzahlungsscheine nicht mehr. Nur noch QR-Rechnungen sind zugelassen.
Wie bei den übrigen Schweizer Banken wird auch bei der FKB die mit einem QR-Code versehene QR-Rechnung die heutigen Einzahlungsscheine ablösen. Sie kann einfach und rasch mit einem Smartphone oder einem optischen Lesegerät bezahlt werden. QR-Rechnungen lassen sich aber auch auf herkömmliche Art bezahlen.
QR-Rechnungen, die Sie per E-Mail erhalten haben, können Sie direkt mit der mobilen App bezahlen, ohne die Rechnung ausdrucken zu müssen. Mehr erfahren.
Die QR-Rechnung in Kürze
- Der QR-Code enthält alle zahlungsrelevanten Informationen
- Kein mühsames Erfassen von Hand
- Einfach den QR-Code mit der Mobile Banking App oder einem optischen Lesegerät scannen
- Die Rechnungsinformationen sind auf der QR-Rechnung sichtbar: die manuelle Zahlungserfassung bleibt somit möglich
- JET-Aufträge und Einzahlungen am Postschalter werden weiterhin akzeptiert
- Für Zahlungen in CHF und in EUR
Wie sieht eine QR-Rechnung aus?
Die QR-Rechnung mit Zahlungsreferenz: Sie ersetzt den ESR.
Die QR-Rechnung ohne Zahlungsreferenz: Sie ersetzt den ES.
Die QR-Rechnung mit einer internationalen Referenz: Sie kann für Zahlungen in Euro verwendet werden.
Alle drei Ausprägungen der QR-Rechnung besitzen die folgenden Eigenschaften:
- mit oder ohne Mitteilungsmöglichkeit
- mit oder ohne Rechnungsinformationen
- Betrag und Zahlerinformationen können – falls nicht vorgedruckt – handschriftlich ergänzt werden
- Bezahlung in CHF und EUR über alle bestehenden Kanäle
Der QR-Code enthält alle zahlungsrelevanten Informationen. Diese sind ausserdem neben dem QR-Code voll ausgeschrieben und ohne technische Hilfsmittel lesbar
Häufige Fragen zu den QR-Rechnungen
Wenn Sie weder ein Smartphone noch ein optisches Lesegerät besitzen, können Sie Ihre QR-Rechnung entweder im e-banking manuell erfassen oder per JET-Auftrag bezahlen.
Nein. Das optische Lesegerät für CrontoSign dient ausschliesslich als Authentifizierungstool für Ihr Login beim e-banking oder zur Bestätigung von Zahlungen an neue Begünstigte. Sie verfügen über zwei Möglichkeiten zum Scannen der QR-Rechnungen: Sie können entweder das optische Lesegerät PayEye bestellen oder kostenlos die Mobile Banking App herunterladen und die Scan-Funktion für das e-banking benutzen.
Ja, bei eBill (e-Rechnung) ändert sich nichts.
Postfach
1701 Freiburg
Clearing 768
MWST CHE-108.954.576