Das Freizügigkeitskonto in Kürze
- Steuervorteile: keine Besteuerung bis zum Bezug des Kapitals, reduzierte Besteuerung bei Auszahlung
- Zinsen: verrechnungs- und einkommenssteuerfrei
Gute Gründe für ein Freizügigkeitskonto
- Sie wechseln die Arbeitsstelle und verfügen über einen Überschuss in der beruflichen Vorsorge.
- Sie haben Ihre Arbeitsstelle verloren.
- Sie unterbrechen Ihre Berufstätigkeit auf (un-)bestimmte Zeit.
- Sie machen sich selbständig, möchten sich Ihre Freizügigkeitsleistung aber nicht sofort auszahlen lassen.
- Sie lassen sich scheiden.
In welchen Fällen ist eine Auszahlung möglich?
- Frühestens fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Alters
- Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum oder Amortisation einer bestehenden Hypothek auf selbstgenutztem Wohneigentum
- Bezug einer vollen Invalidenrente der IV
- Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- Endgültiges Verlassen der Schweiz
Währung | CHF |
Zinssatz | 0.500% |
Verrechnungssteuer | keine |
Rückzugsbedingungen | gemäss den gesetzlichen Bestimmungen |
Buchungsspesen | kostenlos |
Abschlussspesen | kostenlos |
Rückzahlung | CHF 50.- |
Zugang zum Wohneigentum | CHF 300.- pro Abhebung |
Jährlicher Kontoauszug | kostenlos |
Zusätzlicher Kontoauszug | CHF 5.- |
Postgebühren | kostenlos |
Portospesen | kostenlos |
Mit wenigen Klicks können Sie ein Freizügigkeitskonto online eröffnen. Unser Beratungsteam kümmert sich um alles Weitere.
Freizügigkeitskonto
Freiburger Kantonalbank
Postfach
1701 Freiburg
Postfach
1701 Freiburg
IBAN CH76 0900 0000 1700 0049 3
Clearing 768
Clearing 768
Swift / BIC BEFRCH22
MWST CHE-108.954.576
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