FAQ zu den Übergangskrediten
An wen richtet sich das Covid-19 und Covid-19 Plus Kreditprogramm? Welche Unternehmen können ein Covid-19 Kreditgesuch einreichen?
Alle Unternehmen (Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder juristische Personen) mit Sitz in der Schweiz, die wirtschaftlich erheblich von der COVID-19 Pandemie betroffen sind, die vor dem 1. März 2020 gegründet wurden und deren Jahresumsatz nicht höher als bei 500 Millionen Schweizer Franken liegt.
Zudem darf kein COVID-19 Kreditgesuch stellen, wer bereits im Rahmen der Sofortprogramme für Sport- und Kulturveranstalter Leistungen bezogen hat. Gemässe dem Bundesrat sollten die Überbrückungskredite bis CHF 0.50 Millionen über 90 Prozent der von COVID betroffenen Schweizer Unternehmen abdecken.
Die Internetseite covid19.easygov.swiss enthält alle nützlichen Informationen zum Vorgehen sowie alle erforderlichen Dokumente.
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