FAQ zu den Übergangskrediten
Welche Art von Krediten steht zur Verfügung?
Das Programm des Bundes sieht zwei Arten von Krediten vor:
- Covid-19-Kredit: Beträge bis CHF 0.50 Millionen pro Gegenpartei (juristische Person) werden von der Bank mittels vereinfachter Modalitäten ausbezahlt und zu 100% vom Bund via Bürgschaftsorganisationen abgesichert. Der Zinssatz beträgt aktuell 0.00%.
- Covid-19-Kredit Plus: Beträge über CHF 0.50 Millionen bis zu max. CHF 20 Millionen werden zu 85% durch den Bund via Bürgschaftsorganisationen verbürgt. Die Anfragen setzen eine umfassendere Bankenprüfung voraus. Der Maximalbetrag des Kreditrahmens ist auf CHF 20 Millionen pro Unternehmen limitiert. Der Zinssatz beträgt aktuell 0.50%. Für den nichtverbürgten Kreditanteil von 15% werden die banküblichen und individuellen Konditionen angewendet.
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MWST CHE-108.954.576
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