FAQ zu den Übergangskrediten
Um die Akteure der Freiburger Wirtschaft in dieser schwierigen Phase zu begleiten, hat die FKB weitere Hilfsmassnahmen umgesetzt, insbesondere der Aufschub der vertraglichen Abzahlungen der Kredite zu Gunsten von Firmenkunden. Darunter wird die Möglichkeit verstanden, die festgelegten Abzahlungen bis zum 30. September 2020 aufzuschieben.
Zudem gewährt die FKB im Zusammenhang mit der Verarbeitungsfrist von verschiedenen staatlichen Stellen zum Erhalt von Entschädigungszahlungen (z.B. im Rahmen der Kurzarbeit) gezielt temporäre Kreditüberzüge.
Ja. Die Unternehmen müssen gewisse Mindestkriterien erfüllen. Sie müssen insbesondere eine Selbstdeklaration vornehmen, gemäss derer das Unternehmen bestätigt, wirtschaftlich erheblich beeinträchtigt zu sein aufgrund der COVID-19-Panademie. Die Bank hat das Recht, einen Kreditantrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z.B. im Falle deutlicher Fehlerhaftigkeit der eingereichten Informationen).
Gemäss der Eidgenössischen Verordnung ist es nicht vorgesehen, die Limiten während ihrer Laufzeit erhöhen zu können und/oder mehrere Covid-19-Kredite oder Covid-19-Kredite Plus zu beantragen.
Die FKB erhebt keine Gebühren.
Aktuell gelten folgende Zinssätze:
- Für Covid-19-Kredite: 0.00% pro Jahr.
- Für den durch den Bund verbürgten Kreditanteil der Covid-19-Kredite Plus (85%): 0.50% pro Jahr.
- Für den durch den Bund nicht verbürgten Kreditanteil der Covid-19-Kredite Plus (15%): Die bankspezifischen Konditionen werden angewendet und dem Kunden durch einen Kreditvertrag bestätigt.
Das Garantieprogramm Covid-19 des Bundes dauert bis mindestens 31. Juli 2020. Bis zu diesem Zeitpunkt können Kreditanträge eingereicht werden.
- Covid-19-Kredit bis CHF 500'000.00: Ausschliesslich das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular des Bundes.
- Covid-19-Kredit Plus über CHF 500'000.00: Die Bank, respektive Ihr Kreditberater wird Sie bei Erhalt des Antrages kontaktieren, um die nötigen Dokumente einzufordern.
Das Programm des Bundes sieht zwei Arten von Krediten vor:
- Covid-19-Kredit: Beträge bis CHF 0.50 Millionen pro Gegenpartei (juristische Person) werden von der Bank mittels vereinfachter Modalitäten ausbezahlt und zu 100% vom Bund via Bürgschaftsorganisationen abgesichert. Der Zinssatz beträgt aktuell 0.00%.
- Covid-19-Kredit Plus: Beträge über CHF 0.50 Millionen bis zu max. CHF 20 Millionen werden zu 85% durch den Bund via Bürgschaftsorganisationen verbürgt. Die Anfragen setzen eine umfassendere Bankenprüfung voraus. Der Maximalbetrag des Kreditrahmens ist auf CHF 20 Millionen pro Unternehmen limitiert. Der Zinssatz beträgt aktuell 0.50%. Für den nichtverbürgten Kreditanteil von 15% werden die banküblichen und individuellen Konditionen angewendet.
Alle Unternehmen (Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder juristische Personen) mit Sitz in der Schweiz, die wirtschaftlich erheblich von der COVID-19 Pandemie betroffen sind, die vor dem 1. März 2020 gegründet wurden und deren Jahresumsatz nicht höher als bei 500 Millionen Schweizer Franken liegt.
Zudem darf kein COVID-19 Kreditgesuch stellen, wer bereits im Rahmen der Sofortprogramme für Sport- und Kulturveranstalter Leistungen bezogen hat. Gemässe dem Bundesrat sollten die Überbrückungskredite bis CHF 0.50 Millionen über 90 Prozent der von COVID betroffenen Schweizer Unternehmen abdecken.
Die Internetseite covid19.easygov.swiss enthält alle nützlichen Informationen zum Vorgehen sowie alle erforderlichen Dokumente.
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