Das Dokumentarakkreditiv in Kürze
- Unterliegt den Vorschriften der Internationalen Handelskammer.
- Garantiert dem Importeur, dass der Lieferant ihm die Ware zusendet.
- Garantiert dem Lieferanten, dass er nach dem Versand der Ware bezahlt wird, sofern die Vertragsbedingungen eingehalten werden.
Das Dokumentarinkasso in Kürze
- Der Verkäufer übergibt der FKB die für das Inkasso erforderlichen Dokumente.
- Die FKB stellt die Dokumente der Bank des Käufers mit der Anweisung zu, dem Käufer die Dokumente erst nach Erhalt der Bezahlung bzw. eines entsprechenden Wechsels auszuhändigen.
- Der Käufer kann daraufhin die Ware gegen Vorlage der erhaltenen Dokumente entgegennehmen.
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Dokumentarakkreditiv und -inkasso
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1701 Freiburg
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Clearing 768
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