Auf der Website von TWINT können Sie alle FAQ einsehen.
FAQ TWINT
Mit TWINT können Sie bargeldlos einkassieren. Im Geschäft können Sie TWINT in Ihren Zahlterminal integrieren. Den Geschäftskunden ohne Zahlterminal schlägt TWINT zwei andere Lösungen vor: Beacon oder QR-Code-Sticker. Falls Sie einen Onlineshop haben, erfolgt die Integration von TWINT über Ihren Payment Service Provider oder ein Plugin.
Die gängigsten Zahlsysteme der Onlineshops bieten Plugins an, die das Bezahlen mit TWINT ermöglichen. Der Plugin-Dienstleister von TWINT hilft Ihnen bei der Installation des Plugins. Die Preise sind je nach Onlineshop und Plugin verschieden.
Sobald Sie einen Vertrag abgeschlossen haben, sind Sie bei TWINT registriert und erhalten die QR-Code-Sticker zugestellt.
Sie bezahlen die Transaktionskosten. Bei jeder via TWINT abgewickelten Transaktion wird ein fixer Prozentsatz auf dem Transaktionsvolumen erhoben. Falls Sie sich für die Lösung mit Beacons entscheiden, bezahlen Sie zudem einen einmaligen Betrag von rund hundert Franken pro TWINT Beacon (mit einer 3 Jahresgarantie pro Gerät).
Postfach
1701 Freiburg
Clearing 768
MWST CHE-108.954.576