COVID-19: Die FKB engagiert sich voll und ganz für die Gewährleistung der Unterstützung der Freiburger Wirtschaft
24.03.2020
Folgend auf die Ankündigung des Massnahmenpakets des Bundesrates zur Unterstützung der von den Folgen der Ausbreitung des Coronavirus betroffenen Unternehmen setzt sich die FKB dafür ein, Sie effizient zu unterstützen und die Finanzierung Ihrer Liquidität zu sichern.
Durch das Hilfsprogramm sollen betroffene Unternehmen (juristische Personen, Einzelunternehmen, Personengesellschaften mit wirtschaftlichem Zweck) rasch und unkompliziert befristete Kreditbeträge erhalten, welche durch den Bund gesichert sind und bis zu 10% des Umsatzes oder max. CHF 20 Millionen betragen. Zwei Kreditformen sind vorgesehen:
- Kredite bis CHF 500'000.-, zu 100% vom Bund garantiert (Auszahlung nach Erhalt des rechtsgültig ausgefüllten und unterzeichneten Formulars).
- Kredite von CHF 500'000.- bis CHF 20 Millionen, zu 85% vom Bund und zu 15% von der Bank garantiert (Auszahlung nach einer kurzen Bankprüfung).
Die Kreditmodalitäten werden in einer Bundesverordnung definiert, welche voraussichtlich am 26. März 2020 veröffentlicht wird. Weitere Informationen werden nach der Publikation der Verordnung auf unserer Internetseite publiziert.
Des Weiteren trägt unser Institut bereits heute mit gezielten Massnahmen zur Entlastung von Liquiditätsengpässen unserer Firmenkunden bei. Es handelt sich, abhängig vom Fall, um den Aufschub von vertraglichen Amortisationen sowie um vorübergehende Kreditüberzüge.
Bei weiteren Fragen verweisen wir Sie auf die Informationsplattform der Schweizerischen Bankiervereinigung sowie die Internetseite der Wirtschaftsförderung des Kantons Freiburg.
Unsere Berater stehen Ihnen für Auskünfte und zur Beantwortung von Fragen jederzeit gerne telefonisch zur Verfügung.
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