Unsere Mission
Die FKB hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Wirtschaftliche Entwicklung im Kanton zu fördern – verantwortungsbewusst und überlegt.
Alle Schweizer Kantonalbanken - unabhängig davon, ob sie vollständig oder nur teilweise dem Staat gehören - sind einem Gesetz unterstellt, das die Förderung der kantonalen Wirtschaft als Zweck der Kantonalbank festlegt. Das gilt auch für die FKB.
Ein klares Ziel
Im Gesetz vom 22. November 1988 über die Freiburger Kantonalbank (FKBG) ist der Zweck in Artikel 2 festgelegt. Er besteht darin:
- die Wirtschaft des Kantons zu fördern;
- die Befriedigung der Finanzbedürfnisse der Bevölkerung zu erleichtern;
- die sichere Anlage ihrer Ersparnisse und Kapitalien zu ermöglichen;
- dem Kanton Einnahmequellen zu erschliessen.
Staatsgarantie
Damit die FKB ihre Aufgabe in Ruhe erfüllen kann, haftet der Staat Freiburg vollumfänglich für ihre finanziellen Verbindlichkeiten. Dafür leistet die Bank jährlich «eine Abgeltung, welche den Risiken und den Ergebnissen der Bank Rechnung trägt». Diese Abgeltung wird in gegenseitigem Einvernehmen zwischen der FKB und dem Staat festgelegt.
Abgaben
Die FKB leistet einen wichtigen Beitrag an den öffentlichen Haushalt, indem sie 2023 einen Betrag von 85,8 Millionen Franken an den Kanton, die Gemeinden und die Pfarreien geleistet hat. Darin enthalten sind die Steuern, die Entschädigung für die Staatsgarantie, die Verzinsung des Dotationskapitals sowie eine ausserordentliche Auszahlung von 19,5 Millionen Franken an den Kanton.
Steuern
Gemäss Art. 6 FKBG muss die Bank „nach den für die Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern auf dem Gewinn und dem Kapital entrichten“.
Postfach
1701 Freiburg
Clearing 768
MWST CHE-108.954.576