Steuern
Die FKB muss die Vorschriften zum automatischen Informationsaustausch (AIA) einhalten.
Der automatische Informationsaustausch (AIA) stellt einen von der Organisation für Sicherheit uns Zusammenarbeit in Europa (OSZE) erarbeiteten Standard zur Bekämpfung von Steuerbetrug vor. Dieser ermöglicht es den Steuerbehörden der teilnehmenden Staaten, Daten und Finanzinformationen zu ausländischen Konten von Steuerpflichtigen zu erlangen. Die Schweiz hat sich zum AIA über ausländische Steuerpflichtige verpflichtet. Auf nationaler Ebene hat sie das Gesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) eingeführt, das als rechtliche Basis für den AIA dient.
So funktioniert der automatische Informationsaustausch
Seit Januar 2017 müssen Schweizer Finanzinstitute laut diesem Gesetz meldepflichtige Konten bestimmen und Daten an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) übertragen, wobei der erste Jahresbericht der ESTV im Juni 2018 erfolgte. Wie nachfolgende Abbildung zeigt, findet der Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden verschiedener Länder statt.
Quelle: www.sif.admin.ch
Der Standard gilt sowohl für natürliche als auch für juristische Personen. Die zu übertragenden Informationen umfassen die Kontonummer, die Steueridentifikationsnummer, den Namen, die Adresse und das Geburtsdatum der im Partnerland steuerpflichtigen Person, die ein Konto in einem anderen Land besitzt, sowie alle Erträge dieses Kontos und den Kontostand.
Es werden nur dann Informationen über Kunden und deren Vermögen ausgetauscht, wenn die Schweiz mit dem betreffenden Staat ein Abkommen unterzeichnet hat. Eine Liste der Partnerländer, mit denen die Schweiz zurzeit den AIA durchführt und Daten austauscht, findet sich auf der Internetseite des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen. Diese Internetseite stellt auch alle weiteren Informationen zum AIA bereit.
Als Schweizer Finanzinstitut muss die FKB die Vorschriften zum AIA einhalten.
Zum Einsehen
Hier finden Sie das an die Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber gerichtete Informationsschreiben zum US-Steuergesetz FATCA (Foreign Account Tax Compliant Act).
Postfach
1701 Freiburg
Clearing 768
MWST CHE-108.954.576